9/ABPR XXII. GP
Eingelangt am 26.09.2003
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möglich.
Anfragebeantwortung
Die
Anfrage (9/JPR) der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Einsatz von GebärdendolmetscherInnen bei Plenarsitzungen vom 24.
September
2003 beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1.)-6.)
In der 22. Präsidialkonferenz vom 4. Juli
2003 wurde die Frage des Umfanges des Einsatzes
von Gebärdensprachdolmetschern bei Plenarsitzungen erörtert. Unter anderem
wurde ange-
regt, Kontakt mit dem ORF aufzunehmen, um die Möglichkeit eines eigenen
Bildaus-
schnittes, in dem der Gebärdensprach-Dolmetscher in der Fernsehübertragung
sichtbar ist,
zu sondieren.
Ein Gespräch mit dem ORF hat zwei
Varianten einer Vermittlung von Redeinhalten an
Gehörgeschädigte ergeben: zum einen, ein Fenster mit einem
Gebärdensprach-Dolmetsch
während der Übertragung von Plenardebatten einzublenden, zum anderen, eine
Simultan-
Untertitelung über Teletext einzurichten, die je nach Bedarf vom einzelnen
Seher zuge-
schaltet werden könnte. Abgesehen von für die Fenster-Dolmetschung notwendigen
Grund-
investitionen sind die laufenden Kosten für beide Varianten ähnlich. Eine
Simultan-Unter-
titelung hätte den Vorteil, dass auch Gehörgeschädigte, die die Gebärdensprache
nicht ver-
stehen, erreicht werden könnten.
In der nächsten Präsidialkonferenz am 17.
Oktober 2003 werden die im Kontakt mit dem
ORF erzielten Ergebnisse diskutiert werden. Die weitere Vorgangsweise hängt von
der Ent-
scheidung in der Präsidialkonferenz ab.