9/ABPR XXII. GP

Eingelangt am 26.09.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

 

Die Anfrage (9/JPR) der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Einsatz von GebärdendolmetscherInnen bei Plenarsitzungen vom 24. September
2003 beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1.)-6.)

In der 22. Präsidialkonferenz vom 4. Juli 2003 wurde die Frage des Umfanges des Einsatzes
von Gebärdensprachdolmetschern bei Plenarsitzungen erörtert. Unter anderem wurde ange-
regt, Kontakt mit dem ORF aufzunehmen, um die Möglichkeit eines eigenen Bildaus-
schnittes, in dem der Gebärdensprach-Dolmetscher in der Fernsehübertragung sichtbar ist,
zu sondieren.

Ein Gespräch mit dem ORF hat zwei Varianten einer Vermittlung von Redeinhalten an
Gehörgeschädigte ergeben: zum einen, ein Fenster mit einem Gebärdensprach-Dolmetsch
während der Übertragung von Plenardebatten einzublenden, zum anderen, eine Simultan-
Untertitelung über Teletext einzurichten, die je nach Bedarf vom einzelnen Seher zuge-
schaltet werden könnte. Abgesehen von für die Fenster-Dolmetschung notwendigen Grund-
investitionen sind die laufenden Kosten für beide Varianten ähnlich. Eine Simultan-Unter-
titelung hätte den Vorteil, dass auch Gehörgeschädigte, die die Gebärdensprache nicht ver-
stehen, erreicht werden könnten.

In der nächsten Präsidialkonferenz am 17. Oktober 2003 werden die im Kontakt mit dem
ORF erzielten Ergebnisse diskutiert werden. Die weitere Vorgangsweise hängt von der Ent-
scheidung in der Präsidialkonferenz ab.