11/ABPR XXII. GP

Eingelangt am 23.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Präsident des Nationalrates

 

 

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen haben am 23. Oktober
2003 an den Präsidenten des Nationalrates eine schriftliche Anfrage 11/JPR betreffend
Blockierung eines Behindertenparkplatzes gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

1. Handelt es sich beim KFZ mit dem Kennzeichen W-74065B um ein Fahrzeug aus dem
Bereich der Parlamentsdirektion?

2.      Wenn ja, um wessen Dienstwagen handelt es sich?

3. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um sicherzustellen, dass das Halte- und
Parkverbot auf den Behindertenparkplätzen nicht ständig missachtet wird?

Diese Anfrage darf ich wie folgt beantworten:

Zu den Fragen 1 und 2:

Bei dem KFZ mit dem behördlichen Kennzeichen W-74065B handelt es sich um den so ge-
nannten Reservewagen der Parlamentsdirektion, der keiner Person direkt zugeordnet ist.
Dieses Fahrzeug wird z.B. bei Delegationen eingesetzt ebenso wie beim Transport von
Poststücken in die Schenkenstraße oder zur Ämterabfertigung.

Zu Frage 3:

Auf Wunsch der behinderten Mandatare des Hauses sollte - nicht zuletzt auf Ihre Initiative
hin - der derzeitig schmerlingplatzseitig gelegene Behindertenparkplatz durch einen Schräg-
parkplatz für Behinderte ersetzt werden, da die Gehsteigkante das Aussteigen erschwert.
Die entsprechenden Veranlassungen wurden seitens der Parlamentsdirektion bereits ge-
troffen, der Schrägparkplatz befindet sich nunmehr bei Tor 3 des Parlamentsgebäudes
neben der bereits bisher als Behindertenparkplatz gewidmeten Stellfläche. So bald seitens


der zuständigen Magistratsabteilung der Behindertenparkplatz schmerlingplatzseitig aufge-
lassen wird - die entsprechende Ortsverhandlung hat bereits stattgefunden -, werde ich an
alle Wagenkarteninhaber ein Schreiben richten, in dem ich unmissverständlich darauf hin-
weise, dass seitens der Parlamentsdirektion die Abschleppung der KFZ, die auf den Behin-
dertenparkplätzen vorschriftswidrig abgestellt worden sind, veranlasst wird. Die Parlaments-
direktion wird angewiesen, im Anlassfall die entsprechenden Schritte einzuleiten.

Jedenfalls möchte ich mein Bedauern ausdrücken, dass ein Behindertenparkplatz durch
einen Dienstwagen der Parlamentsdirektion verstellt wurde. Ich habe umgehend veranlasst,
dass in Hinkunft alle Dienstwagenbenützer die Behindertenparkplätze ausnahmslos respek-
tieren.