12/ABPR XXII. GP

Eingelangt am 12.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Der Präsident des Nationalrates

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten Anton Heinzl, Kolleginnen und Kollegen haben am 11. November 2003 an
den Präsidenten des Nationalrates eine schriftliche Anfrage 12/JPR betreffend Verteilung
einer Stellungnahme des Städtebundes zur Petition Nr. 10 „Gegen die Abschaffung der
Notstandshilfe und deren Ersatz durch die Sozialhilfe neu und damit gegen weitere
finanzielle Belastungen für Städte und Gemeinden" gerichtet.

Diese Anfrage darf ich wie folgt beantworten:

Zu den Fragen 1 und 2:

Die Stellungnahme ist wie zahlreiche andere Stellungnahmen ausschließlich elektronisch via
E-Mail beim zuständigen Ausschussreferenten der Parlamentsdirektion eingelangt. Die
Stellungnahme ist mit 30. September 2003 datiert. Ob sie auch am 30. September 2003 dem
zuständigen Ausschussreferenten per E-Mail übermittelt wurde, kann von diesem nicht mehr
eruiert werden.

Zu den Fragen 3 und 4:

Die   Verteilung   der   Stellungnahme   an   die   Abgeordneten   wurde   vom   zuständigen

Ausschussreferenten am 31. Oktober 2003 angeordnet. Danach wurde sie unverzüglich

vervielfältigt und vom Expedit mit der nächsten Postsendung, das war am 5. November 2003

versandt.

Zu den Frage 5 und 6:

Die Anordnung zur Verteilung erfolgt in der Regel innerhalb eines Arbeitstages. Innerhalb
eines weiteren Arbeitstages werden die Schriftstücke verteilt. Sollte der Sitzungstermin
früher als zwei Arbeitstage nach dem Einlangen einer Stellungnahme liegen, wird eine
raschere Verteilung angeordnet.

Ich möchte mein Bedauern ausdrücken, dass die Stellungnahme des Städtebundes zur
Petition Nr. 10 nicht rechtzeitig den Ausschussmitgliedern übermittelt wurde. Ich habe die
Parlamentsdirektion angewiesen, im Lichte des Umstellungsprozesses auf ein elektronisches
Gesetzgebungsverfahren besonders sorgfältig auch mit ausschließlich elektronisch
übermittelten Einlaufstücken umzugehen.