12/ABPR XXII. GP
Eingelangt am 12.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Der
Präsident des Nationalrates
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten Anton Heinzl, Kolleginnen
und Kollegen haben am 11. November 2003 an
den Präsidenten des Nationalrates eine schriftliche Anfrage 12/JPR betreffend
Verteilung
einer Stellungnahme des Städtebundes zur Petition Nr. 10 „Gegen die Abschaffung
der
Notstandshilfe und deren Ersatz durch die Sozialhilfe neu und damit gegen
weitere
finanzielle Belastungen für Städte und Gemeinden" gerichtet.
Diese Anfrage darf ich wie folgt beantworten:
Zu den Fragen 1 und 2:
Die Stellungnahme ist wie zahlreiche andere Stellungnahmen
ausschließlich elektronisch via
E-Mail beim zuständigen Ausschussreferenten der Parlamentsdirektion eingelangt.
Die
Stellungnahme ist mit 30. September 2003 datiert. Ob sie auch am 30. September
2003 dem
zuständigen Ausschussreferenten per E-Mail übermittelt wurde, kann von diesem
nicht mehr
eruiert werden.
Zu den Fragen 3 und 4:
Die Verteilung der Stellungnahme an die Abgeordneten wurde vom zuständigen
Ausschussreferenten am 31. Oktober 2003 angeordnet. Danach wurde sie unverzüglich
vervielfältigt und vom Expedit mit der nächsten Postsendung, das war am 5. November 2003
versandt.
Zu den Frage 5 und 6:
Die Anordnung zur Verteilung erfolgt in der Regel innerhalb
eines Arbeitstages. Innerhalb
eines weiteren Arbeitstages werden die Schriftstücke verteilt. Sollte der
Sitzungstermin
früher als zwei Arbeitstage nach dem Einlangen einer Stellungnahme liegen, wird
eine
raschere Verteilung angeordnet.
Ich möchte mein Bedauern ausdrücken, dass
die Stellungnahme des Städtebundes zur
Petition Nr. 10 nicht rechtzeitig den Ausschussmitgliedern übermittelt wurde.
Ich habe die
Parlamentsdirektion angewiesen, im Lichte des Umstellungsprozesses auf ein
elektronisches
Gesetzgebungsverfahren besonders sorgfältig auch mit ausschließlich
elektronisch
übermittelten Einlaufstücken umzugehen.