13/ABPR XXII. GP

Eingelangt am 13.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten Mag. Cordula Frieser und Kollegen haben am 12.11.2003 an den
Präsidenten des Nationalrates eine schriftliche Anfrage 13/JPR betreffend
Bekämpfung der Papierflut im Parlament gerichtet, die ich wie folgt beantworte:

Zur Frage 1:

Das Projekt der elektronischen Verteilung von parlamentarischen Materialien ist im
wesentlichen abgeschlossen. Seit 16. Juni 2003 werden regelmäßig Informations-
mails über die Verhandlungsgegenstände an alle Abgeordneten zum Nationalrat und
Mitglieder des Bundesrates verschickt, mit der Möglichkeit, durch Anklicken der
Nummern die Regierungsvorlagen, Anträge, Ausschussberichte, Anfragen, Anfrage-
beantwortungen usw. im Volltext aufzurufen.

Was die Erstellung von Gesetzesbeschlüssen betrifft, so werden auf Arbeitsebene
sämtliche elektronisch übermittelten Regierungsvorlagen (Sicheres E-Recht) sowie
die selbständigen Anträge von Abgeordneten elektronisch weiterbearbeitet. Die
Quote der derart aufbereiteten Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates beträgt
mittlerweile 90%.

Zur Frage 2:

Durch das E-Rechts-Projekt und die elektronische Erstellung und Verteilung von
Stenographischen Protokollen werden die gesamten externen Drucklegungskosten
(Satz und Druck) für parlamentarische Materialien in der Höhe von ca. € 1,2 Mill.
jährlich eingespart. Abzüglich von Mehrkosten in der hauseigenen Druckerei für
Papier und anteilige Maschinenkosten von € 75.000,-
- ergibt sich eine jährliche
Netto-Einsparung von € 1,125.000,--.


Zur Frage 3:

Die Vervielfältigung der parlamentarischen Materialien in Papierform erfolgt nunmehr
in der Hausdruckerei des Parlaments. Im Zuge der Projektumsetzung wurden die
Auflagen reduziert und ein neuer Verteilungsschlüssel erstellt (Beschluss der
Präsidialkonferenz vom 24. April 2003).

In Papierform verteilt werden:

o   Regierungsvorlagen (Verteilung an alle NR + BR)

o   Ausschussberichte (Klubschlüssel 20:20:10:10),

o   Berichte der Mitglieder der Bundesregierung, sonstige Vorhaben der

Beilagenserie III (Verteilung an alle NR + BR),
o   Anträge (Verteilung an alle NR + BR),

o   Anfragen und Anfragebeantwortungen (Klubschlüssel 20:20:10:10) und
o   Stenographische Protokolle (derzeit 19 Stück an Abgeordnete).

Nach einem Übergangszeitraum, in dem die „Alltagstauglichkeit" der elektronischen
Verteilung ausreichend erprobt wurde, befürworte ich die weitere Reduktion der
papiermäßigen Verteilung der parlamentarischen Materialien, wenn hiefür in der
Präsidialkonferenz Einvernehmen erzielt werden kann.

Zur Frage 4:

Die Parlamentsdirektion bietet im Intranet eine Vielzahl von CD-Datenbanken an und
prüft grundsätzlich bei jeder Drucklegung bzw. beim Ankauf von Druckwerken, ob das
elektronische Angebot die Verteilung in Papierform - bei gleichzeitiger Kosten-
senkung - ersetzen kann. Beispielsweise wurde der Österreichische Amtskalender
ins Intranet gestellt und die Verteilung auf wenige Exemplare reduziert.