17/ABPR XXII. GP

Eingelangt am 09.02.2004
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ANFRAGEBEANTWORTUNG

Die Abgeordneten Theresia HAIDLMAYR, Kolleginnen und Kollegen haben am 9. Februar
2004 an den Präsidenten des Nationalrates eine schriftliche Anfrage betreffend Erfüllung der
Behinderteneinstellungspflicht 2003 (17/JPR) gerichtet.

Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:

Berechnung der Einstellungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz laut dem in der
Anfrage angeführten Beispiel per 31. Dezember 2003:

1. Personalstand der Parlamentsdirektion gem. § 4 Abs. 1 BEinstG:              352

2. abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte   11

                                                                                                                                             341

3. Ermittelte Pflichtzahl (341/25)         13
abzüglich

4. beschäftigte begünstigte Behinderte              11
hiervon doppelt anrechenbar                3                                             14

5. ERFÜLLUNG DER BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT                       +1