17/ABPR XXII. GP
Eingelangt am 09.02.2004
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ANFRAGEBEANTWORTUNG
Die Abgeordneten Theresia HAIDLMAYR,
Kolleginnen und Kollegen haben am 9. Februar
2004 an den Präsidenten des Nationalrates eine schriftliche Anfrage betreffend
Erfüllung der
Behinderteneinstellungspflicht 2003 (17/JPR) gerichtet.
Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt
zu beantworten:
Berechnung der Einstellungspflicht gemäß
Behinderteneinstellungsgesetz laut dem in der
Anfrage angeführten Beispiel per 31. Dezember 2003:
1.
Personalstand der Parlamentsdirektion gem. § 4 Abs. 1 BEinstG:
352
2. abzüglich beschäftigte begünstigte
Behinderte 11
341
3.
Ermittelte Pflichtzahl (341/25)
13
abzüglich
4. beschäftigte begünstigte
Behinderte
11
hiervon doppelt anrechenbar 3
14
5. ERFÜLLUNG DER BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT +1