22/ABPR XXII. GP

Eingelangt am 30.07.2004
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Präsident des Nationalrates

 

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen haben am 9. Juli 2004 an den
Präsidenten des Nationalrates die schriftliche Anfrage 23/JPR betreffend Wahrung der
Kontrollrechte des Nationalrates eingebracht.

Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:
Zu den Fragen 1 bis 3:

Das Recht der Abgeordneten, an die Mitglieder der Bundesregierung Fragen zu stellen und
entsprechende Antworten zu erhalten, stellt ein wesentliches Instrument der
parlamentarischen Kontrolle dar.

Das Geschäftsordnungsgesetz 1975 beinhaltet jedoch keine Prüfungskompetenz des
Präsidenten dahin, ob der Verpflichtung zur Beantwortung einer Anfrage durch den
Bundesminister hinreichend entsprochen worden ist. Es obliegt dem Nationalrat gemäß § 92
Abs. 3 des Geschäftsordnungsgesetzes 1975 allenfalls, im Rahmen einer Debatte über die
schriftliche Beantwortung einer Anfrage den Beschluss zu fassen, die Beantwortung nicht zur
Kenntnis zu nehmen.

Im Übrigen nehme ich, sehr geehrter Herr Abgeordneter, Ihre Anfrage zum Anlass (so wie in
einem vergleichbaren Fall schon früher) mit Mitgliedern der Bundesregierung im
persönlichen Gespräch über die Gestaltung von Anfragebeantwortungen zu sprechen.