22/ABPR XXII. GP
Eingelangt am 30.07.2004
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möglich.
Präsident
des Nationalrates
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten Karl
Öllinger, Kolleginnen und Kollegen haben am 9. Juli 2004 an den
Präsidenten des
Nationalrates die schriftliche Anfrage 23/JPR betreffend Wahrung der
Kontrollrechte des Nationalrates
eingebracht.
Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Das Recht der
Abgeordneten, an die Mitglieder der Bundesregierung Fragen zu stellen und
entsprechende Antworten zu erhalten, stellt ein wesentliches Instrument
der
parlamentarischen
Kontrolle dar.
Das
Geschäftsordnungsgesetz 1975 beinhaltet jedoch keine Prüfungskompetenz des
Präsidenten dahin, ob der Verpflichtung zur Beantwortung einer Anfrage durch
den
Bundesminister
hinreichend entsprochen worden ist. Es obliegt dem Nationalrat gemäß § 92
Abs. 3 des Geschäftsordnungsgesetzes 1975
allenfalls, im Rahmen einer Debatte über die
schriftliche Beantwortung einer
Anfrage den Beschluss zu fassen, die Beantwortung nicht zur
Kenntnis zu nehmen.
Im Übrigen nehme ich, sehr geehrter Herr
Abgeordneter, Ihre Anfrage zum Anlass (so wie in
einem vergleichbaren Fall schon früher) mit
Mitgliedern der Bundesregierung im
persönlichen Gespräch über die Gestaltung von Anfragebeantwortungen zu
sprechen.