23/ABPR XXII. GP

Eingelangt am 07.10.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Präsident des Nationalrates

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde, haben am 21. September 2004 an
den Präsidenten des Nationalrates die schriftliche Anfrage 24/JPR betreffend geschlechts-
spezifische Daten zu parlamentarischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gerichtet.

Diese Anfrage darf ich wie folgt beantworten:

Zu Frage 1:

Zum    Stichtag    1.1.2000   waren   insgesamt   178   parlamentarische   Mitarbeiter   und

Mitarbeiterinnen beschäftigt, davon 90 Frauen und 88 Männer.

Zum Stichtag 1.1.2002 beträgt die Gesamtzahl der parlamentarischen Mitarbeiter und

Mitarbeiterinnen 210, davon 113 Frauen und 97 Männer.

Zum   Stichtag    1.1.2004   waren   insgesamt   207   parlamentarische   Mitarbeiter   und

Mitarbeiterinnen beschäftigt, davon 118 Frauen und 89 Männer.

Zu Frage 2:

Per   Dienstvertrag   wurden   zum   Stichtag   1.1.2000   insgesamt   171   parlamentarische

Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beschäftigt, davon 89 Frauen und 82 Männer;

zum Stichtag 1.1.2002   waren insgesamt 195 Mitarbeiter, davon 110 Frauen und    85

Männer, und zum Stichtag 1.1.2004  200   Mitarbeiter, davon   117 Frauen und 83 Männer

beschäftigt.

Zu Frage 3:

Mit freien Dienstverträgen wurden zum Stichtag 1.1.2000 insgesamt 4 parlamentarische

Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beschäftigt, davon 1 weiblich und 3 männlich;

zum Stichtag 1.1.2002 waren es 11 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, davon 3 weiblich und 8

männlich;

zum Stichtag 1.1.2004 war 1 männlicher Mitarbeiter mit freiem Dienstvertrag beschäftigt.


Zu Frage 4:

Gemäß § 1 Abs. 1 Parlamentsmitarbeitergesetz sind die Aufwendungen aus Dienst- und
Werkverträgen vergütungsfähig. Somit folgt bereits aus dem Gesetz, dass auch der
Abschluss von freien Dienstverträgen möglich ist, weil freie Dienstverträge ebenfalls
Dienstverträge sind. Auch aus sozialpolitischer Sicht gewährt der freie Dienstvertrag dem
Beschäftigten noch immer einen höheren Schutz als der Werkvertrag dem Werknehmer.

Zu Frage 5:

Nach Beendigung der XX. Gesetzgebungsperiode

wurden per Dienstvertrag insgesamt 111 parlamentarische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

weiter beschäftigt, davon 62 weiblich und 49 männlich.

Von anderen Abgeordneten wurden per Dienstvertrag zum Ende der XX. GP insgesamt 12

Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen übernommen, davon 7 weibliche und 5 männliche.

Mit freien Dienstverträgen wurden zum Ende der XX.GP   insgesamt 6 Mitarbeiter und

Mitarbeiterinnen übernommen, davon 2 weibliche und 4 männliche.

Nach Beendigung der XXI. Gesetzgebungsperiode

wurden per Dienstvertrag insgesamt 110 parlamentarische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

weiter beschäftigt, davon 68 Frauen und 42 Männer.

Von anderen Abgeordneten wurden per Dienstvertrag zum Ende der XXI. GP insgesamt 17

Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen übernommen, davon 7 weibliche und 10 männliche.

Mit freien Dienstverträgen wurden zum Ende der XXI.GP insgesamt 8 Mitarbeiter und

Mitarbeiterinnen übernommen, davon 3 weibliche und 5 männliche.

Zu Frage 6:

Länger als  5 Jahre waren  bis dato  insgesamt 15 parlamentarische  Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen bei demselben Abgeordneten tätig, davon 10 Frauen und 5 Männer.
Länger als 10 Jahre waren insgesamt 3 weibliche Mitarbeiter bei demselben Abgeordneten
tätig.

Die Berechnung jener Mitarbeiteranzahl, die zwar insgesamt durchgehend länger als 5 bzw.
10 Jahre als parlamentarische Mitarbeiter - jedoch nicht beim selben Abgeordneten - tätig
sind, wäre mit einem unverhältnismäßig hohen Arbeitsaufwand verbunden.


Dies deshalb, weil bei jedem Mitarbeiter für die letzten 10 Jahre nachvollzogen werden
musste, ob nach einem Austritt ein Eintritt bei einem anderen Abgeordneten (= neuer
Dienstgeber) erfolgte.

Zu Frage 7:

Zum Stichtag 1.1.2000    betrug das durchschnittliche Gehalt (arithmetisches Mittel) für

parlamentarische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Dienstvertrag EUR 1.425,22.

Die Höhe des Gehaltes für weibliche Mitarbeiter betrug EUR 1.399,93, jenes für männliche

EUR 1.452,67.

Das Honorar für parlamentarische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit freien Dienstverträgen

betrug durchschnittlich EUR    1.117,34, für weibliche Mitarbeiter EUR 1.562,47 und für

männliche EUR 968,95.

Zum Stichtag 1.1.2002 betrug das durchschnittliche Gehalt für parlamentarische Mitarbeiter

und Mitarbeiterinnen mit Dienstvertrag EUR 1.377,27.

Die Höhe des Gehaltes für weibliche Mitarbeiter betrug EUR 1.339,77,  jenes für männliche

EUR 1.425,79.

Das Honorar für parlamentarische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit freien Dienstverträgen

betrug durchschnittlich EUR 1.437,56, für weibliche Mitarbeiter EUR    1.561,17 und für

männliche EUR 1.391,16.

Zum Stichtag 1.1.2004 betrug das durchschnittliche Gehalt für parlamentarische Mitarbeiter

und Mitarbeiterinnen mit Dienstvertrag EUR 1.519,90.

Die Höhe des Gehaltes für weibliche Mitarbeiter betrug EUR 1.502,91, jenes für männliche

EUR 1.543,86.

Das  Honorar für den  einzigen  männlichen  parlamentarischen  Mitarbeiter mit freiem

Dienstvertrag betrug EUR 300,-. (Einen weiblichen Mitarbeiter mit freiem Dienstvertrag gab

es nicht).

Zu Frage 8:

Zum Ende der XX. Gesetzgebungsperiode befanden sich 6 parlamentarische
Mitarbeiterinnen im Karenzurlaub, davon wurde das Dienstverhältnis bei 5 Dienst-
nehmerinnen nicht verlängert und eine nach dem Karenzurlaub wieder eingestellt.


Zum Ende der XXI. Gesetzgebungsperiode befanden sich 5 parlamentarische Mit-
arbeiterinnen im Karenzurlaub; diese 5 Dienstverhältnisse wurden nicht verlängert.

Ende September 2004 befinden sich 3 Dienstnehmerinnen in Karenz.

Eine zusätzliche Statistik über die Anzahl der Schwangerschaften von parlamentarischen
Mitarbeiterinnen in den letzten 5 Jahren liegt nicht vor.

Zu Frage 9:

Insgesamt haben derzeit 133 parlamentarische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ihren
Dienstort in Wien, laut den Dienstverträgen rund 35 % davon in den Räumlichkeiten des
Parlaments (Hauptgebäude und Schenkenstrasse).

Zu Frage 10:

Da die Arbeitsleistungen ausschließlich und unmittelbar auf die Funktion des Abgeordneten
bezogen und dem Abgeordneten gegenüber zu erbringen sind, bewirkt der Tod des
Abgeordneten - sofern die Beschäftigung durch einen einzelnen Abgeordneten erfolgt - die
Beendigung des Dienstverhältnisses. In arbeitsrechtlicher Hinsicht wird der Mitarbeiter so
behandelt, als wäre der Abgeordnete aus dem Nationalrat ausgeschieden.

Gemäß § 1 Abs. 1 Parlamentsmitarbeitergesetz gebührt der Anspruch auf Vergütung den
Mitgliedern des Nationalrates. Regierungsmitglieder haben demnach keinen Anspruch auf
Vergütung nach dem Parlamentsmitarbeitergesetz.

Zu Frage 11:

Eine Arbeitszeit bis zu 20 Wochenstunden

trifft derzeit auf 54 parlamentarische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, davon 33 Frauen zu.

Eine Arbeitszeit von 20 bis 40 Wochenstunden

betrifft 137 parlamentarische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, davon 72 Frauen.

Eine Arbeitszeit von 40 bis 50 Wochenstunden

betrifft 7 parlamentarische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, davon 5 Frauen.