27/ABPR XXII. GP
Eingelangt am 21.02.2005
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Präsident des Nationalrates
ANFRAGEBEANTWORTUNG
Die Abgeordneten Matthias Ellmauer, Kolleginnen und
Kollegen haben am 17. Februar 2005
an den Präsidenten des Nationalrates die
schriftliche Anfrage 28/JPR betreffend Dienst-
handy für die Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter gerichtet.
Diese beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Nein. Nach seiner
Wahl zum Vorsitzenden des Dienststellenausschusses wurde Herrn
Obmann Höhle über
Antrag ein Diensthandy genehmigt.
Zu Frage 2:
Eine Beantwortung erübrigt sich Im Hinblick auf die Beantwortung der Frage 1.
Zu den Fragen 3 und 4:
Sowohl der Vorsitzende als auch der
stellvertretende Vorsitzende des Dienststellenaus-
schusses für die
Bediensteten der Parlamentsdirektion verfügen über ein Diensthandy.
Zu den Fragen 5 und 6:
Über die Art und Weise, wie ein Personalvertreter seine
Erreichbarkeit bekannt gibt, mag es
eine politische Beurteilung geben; in den Vollziehungsbereich des Präsidenten
des National-
rates fällt sie jedoch nicht.