27/ABPR XXII. GP

Eingelangt am 21.02.2005
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Präsident des Nationalrates

ANFRAGEBEANTWORTUNG

Die Abgeordneten Matthias Ellmauer, Kolleginnen und Kollegen haben am 17. Februar 2005
an den Präsidenten des Nationalrates die schriftliche Anfrage 28/JPR betreffend Dienst-
handy für die Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter gerichtet.

Diese beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Nein. Nach seiner Wahl zum Vorsitzenden des Dienststellenausschusses wurde Herrn
Obmann Höhle über Antrag ein Diensthandy genehmigt.

Zu Frage 2:

Eine Beantwortung erübrigt sich Im Hinblick auf die Beantwortung der Frage 1.

Zu den Fragen 3 und 4:

Sowohl der Vorsitzende als auch der stellvertretende Vorsitzende des Dienststellenaus-
schusses für die Bediensteten der Parlamentsdirektion verfügen über ein Diensthandy.

Zu den Fragen 5 und 6:

Über die Art und Weise, wie ein Personalvertreter seine Erreichbarkeit bekannt gibt, mag es
eine politische Beurteilung geben; in den Vollziehungsbereich des Präsidenten des National-
rates fällt sie jedoch nicht.