30/ABPR XXII. GP

Eingelangt am 11.05.2005
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Präsident des Nationalrates

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordnete Theresia HAIDLMAYR, Freundinnen und Freunde haben am 11. Mai 2005
an den Präsidenten des Nationalrates die schriftliche Anfrage Nr. 33/JPR betreffend
Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2004 gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Berechnung der Beschäftigungspflicht laut dem in der Anfrage angeführten Beispiel per
31.12.2004:

1.       Personalstand gem. § 4 Abs. 1 BEinstG:    365

2.       abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte                            11

354

3.       Ermittelte Pflichtzahl (356/25)                    14
abzüglich

4.       beschäftigte begünstigte Behinderte    11

hiervon doppelt anrechenbar                    _2                    _13

5.    ERFÜLLUNG DER BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT  -   1 Bediensteter

Ich bedaure daher festhalten zu müssen, dass die Parlamentsdirektion zum angefragten
Stichtag die Beschäftigungspflicht nicht zur Gänze erfüllt, was darauf zurück zu führen ist,
dass ein begünstigter Behinderter kürzlich in ein anderes Ressort versetzt wurde.
Selbstverständlich  werde   ich   bemüht  sein,   die  Beschäftigungspflicht  für  begünstigte
Behinderte in Hinkunft wieder zu erfüllen.