30/ABPR XXII. GP
Eingelangt am 11.05.2005
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Präsident des Nationalrates
Anfragebeantwortung
Die Abgeordnete Theresia HAIDLMAYR,
Freundinnen und Freunde haben am 11. Mai 2005
an den Präsidenten des Nationalrates die
schriftliche Anfrage Nr. 33/JPR betreffend
Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht
2004 gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Berechnung der
Beschäftigungspflicht laut dem in der Anfrage angeführten Beispiel per
31.12.2004:
1.
Personalstand gem. § 4 Abs. 1 BEinstG: 365
2.
abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte
11
354
3.
Ermittelte Pflichtzahl (356/25) 14
abzüglich
4.
beschäftigte begünstigte Behinderte 11
hiervon doppelt anrechenbar _2 _13
5. ERFÜLLUNG DER BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT - 1 Bediensteter
Ich bedaure daher festhalten zu müssen, dass die
Parlamentsdirektion zum angefragten
Stichtag
die Beschäftigungspflicht nicht zur Gänze erfüllt, was darauf zurück zu führen
ist,
dass ein begünstigter
Behinderter kürzlich in ein anderes Ressort versetzt wurde.
Selbstverständlich werde
ich bemüht sein, die
Beschäftigungspflicht
für begünstigte
Behinderte in Hinkunft wieder zu
erfüllen.