40/ABPR XXII. GP
Eingelangt am 23.02.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Rudolf Parnigoni
Vorsitzender des Ausschusses
für innere Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Anfragebeantwortung gem. § 89 Abs. 2 GOG zur Anfrage
42/JPR
der Abgeordneten
Kößl, Kolleginnen und Kollegen
an den Vorsitzenden des Innenausschusses
Sehr geehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege!
Zunächst
ist zum Betreff der gegenständlichen Anfrage festzuhalten, dass dieser
tatsachenwidrige Behauptungen und falsche rechtliche Wertungen beinhaltet, da
die
Unterbrechung der Sitzung des Ausschusses für innere Angelegenheiten vom
22. Februar 2006 nach den Bestimmungen von
§ 34 Abs. 4 GOG erfolgte, die Unterbrechung
daher geschäftsordnungskonform erfolgte.
Es ist bedauerlich, dass einzelne Abgeordnete immer
wieder unter dem Schutz der Immunität
herabwürdigende
Bemerkungen gegenüber anderen Mitgliedern des Nationalrates tätigen,
ohne sich der strafrechtlichen Verantwortlichkeit auszusetzen. Aber dies ist
eine Stil- und
keine Rechtsfrage. Zur Beantwortung der
konkreten Anfragen:
Zu Frage 1;
Die
Frage 1 ist sowohl grammatikalisch falsch formuliert bzw. ist sie mehrdeutig zu
interpretieren. Bezieht man - wie dies die
Grammatik der deutschen Sprache vorsieht - den
Frageinhalt auf den Hauptsatz der Frage, dann lautet die Antwort wie
folgt:
Ja, § 34 Abs. 4 GOG lautet: „Der Obmann
beruft den Ausschuss zu seinen Sitzungen ein; er
eröffnet und schließt die Sitzungen, handhabt die Geschäftsordnung und
achtet auf deren
Beobachtung; er sorgt für die
Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung während der Sitzung
und ist auch berechtigt, die Sitzung zu unterbrechen."
Sollte die Frage jedoch so gemeint gewesen sein, ob mir als Obmann des
Innenausschusses
die Interpretation
der Präsidialkonferenz vom 27.6.1995 zu § 34 Abs. 4 GOG bekannt ist,
lautet die Antwort wie folgt:
Ja. Das Protokoll trägt die Nr. 31/I+II NR und ist in der Parlamentsdirektion
einzusehen.
Bedauerlicherweise
dürfte der anfragestellende Abgeordnete nur die verkürzte und daher
etwas unpräzise Wiedergabe im Kommentar Atzwanger-Zögernitz, Nationalrat-
Geschäftsordnung, 3., völlig neu
bearbeitete Auflage kennen. Daher konnte er nicht wissen,
dass das bedeutsamste Tatbestandsmerkmal dieser Interpretation eine
Unterbrechung einer
Sitzung des Unvereinbarkeitsausschusses auf unbestimmte Zeit war. Die
Sitzung des
Ausschusses für innere Angelegenheiten am 22.2.2006 wurde jedoch auf bestimmte
Zeit,
nämlich bis Dienstag, 28.2.2006 unterbrochen. Daher ist die Bezugnahme auf
die
Interpretation der Präsidialkonferenz durch
den anfragestellenden Abgeordneten durch nicht
ausreichende Kenntnis seinerseits wohl irrtümlich erfolgt.
Aber
selbst bei verkürzter Kenntnis der Interpretation liegt keinerlei Übereinstimmung
mit
dem Sachverhalt und jenem Sachverhalt in der Sitzung des Ausschusses für innere
Angelegenheiten vom 22.2.2006 vor. Es ging nicht um die Durchsetzung von Sach-
oder
Rechtsmeinungen, sondern es ging darum, der zuständigen Bundesministerin für
Inneres
Gelegenheit zu geben, die widersprechenden Einzelmeinungen von verschiedenen
Mitgliedern der Bundesregierung und Staatssekretären zu der
Schwerarbeiterregelung für
Exekutivbeamte in der Ministerratssitzung
am 23.2.2006 abzuklären und eine Lösung für die
tausenden Exekutivbeamten zu finden, die täglich ihr Leben und ihre
Gesundheit für die
österreichischen BürgerInnen riskieren und die Tag und Nacht im Wechseldienst
bei
erhöhtem Gefahrenrisiko für uns im Einsatz sind.
Wie man der APA vom 23.2.2006, Nr.
213 entnehmen kann, hat die Unterbrechung dieses
Ausschusses schon zu ersten positiven Ergebnissen geführt, die im Interesse der
Exekutive
aber noch umzusetzen
sind.
„Schwerarbeiter - Prokop kündigt zusätzliches Kriterium
an
Utl.:
"Angeordnetes Zugehen auf Gefahren" =
Wien
(APA) - Innenministerin Liese Prokop (V) kündigte vor dem
Ministerrat am Donnerstag ein zusätzliches Kriterium für
schwerarbeitende Exekutivbeamte an - und
zwar "angeordnetes Zugehen
auf Gefahren". Die neue Verordnung soll nächste Woche in die
Regierungssitzung kommen. "Ich bin überzeugt, wir werden die
Exekutive drinnen haben", so Prokop.
In die Regelung würden 75 Prozent der Exekutivbeamten
fallen, die
mit 60 in Pension gehen und den Außendienstkriterien entsprechen.
Allerdings ist das derzeitige durchschnittliche Pensionsalter bei der
Exekutive
"deutlich unter 60", erläuterte die Ministerin. Heuer
verzeichnet das Innenressort rund 350 Pensionierungen.
(Schluss) eba/me/pm
APA213 2006-02-23/11:03
231103Feb06"
Ergänzend darf ich den anfragestellenden Abgeordneten
noch darauf hinweisen, dass es zu
§ 34 Abs. 4 GOG noch
weitere Interpretationen der Präsidialkonferenz gibt, insbesondere
jene, wonach eine Unterbrechung der Verhandlungen nur dann vorgenommen werden
soll,
wenn die Fortsetzung der Verhandlungen nach
kurzer Zeit in Aussicht genommen ist. Ist eine
Unterbrechung der Verhandlungen für längere Zeit vorgesehen, wird in der
Regel von der
Möglichkeit der Vertagung Gebrauch gemacht.
Da
Ihnen bekannt sein sollte, dass die Sitzung, wie schon erwähnt, am 28. Februar
2006,
11.00 Uhr wieder aufgenommen wird, handelt es sich durchaus um die von der
Präsidialkonferenz festgelegte kurze Zeit,
bei welcher Unterbrechungen statt Vertagungen
der Präsidialkonferenz als geeignetes Instrument erscheinen.
Zu Frage 2:
Als langjähriger Abgeordneter war ich in der
Vergangenheit immer bemüht, parlamentarische
Regeln einzuhalten,
ich werde dies natürlich auch in Zukunft tun. Was aber die
parlamentarischen Regeln betrifft, so gibt es zwei Formen derselben:
Zunächst solche, die gesatztes Recht sind, und dann solche, die auf Usancen und
einer
parlamentarischen Praxis beruhen. Diese Usancen, auch der gemeinsame Umgang
zwischen
den Abgeordneten, dürften aber einer Veränderung unterliegen. Wie man der
heutigen
Berichterstattung im Kurier, Seite 3, entnehmen kann, brüllten ÖVP-Mandatare
„Schweinerei", „Sauerei" oder
„Bagage" als Vorsitzender Rudolf Parnigoni die Sitzung
des Ausschusses nach einer Stunde unterbrach.
Es stellt
sich daher vielmehr die Frage, ob die ÖVP-Fraktion neue parlamentarische
Spielregeln und einen neuen Umgang zwischen den Mitgliedern des Hauses
begründen will.
Und wenn ja, dann werde ich mich mit diesen Spielregeln nicht abfinden, da es
unerträglich
ist einen solchen gemeinsamen Umgang zu pflegen. Vielmehr erwarte ich mir als
Obmann,
der gem. § 34 Abs. 4 GOG auch für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung zu
achten
hat, dass dieser neue Ton im Ausschuss für innere Angelegenheit ein umgehendes
Ende
finden wird. Ich werde jedenfalls meinen Beitrag dazu leisten. Es würde dem
anfragestellenden Abgeordneten und
Fraktionsvorsitzenden der ÖVP im Ausschuss für innere
Angelegenheiten auch zu Gute kommen, wenn er die Wiederaufnahme der
Sitzung am
28.2.2006 dazu verwendet, sich für diese
Ausdrücke und verbalen Untergriffe seiner Fraktion
zu entschuldigen.