41/ABPR XXII. GP

Eingelangt am 14.03.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Der Präsident des Nationalrates

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten Dr. Caspar Einem, Kolleginnen und Kollegen haben am 28. Februar 2006
an den Präsidenten des Nationalrates eine schriftliche Anfrage betreffend „Brief an die
Präsidenten der nationalen Parlamente der EU-Staaten vom 19. Jänner 2006" (43/JPR)
gerichtet.

Diese Anfrage bezieht sich auf die „Subsidiaritätskonferenz" am 18. und 19. April 2006 in
St. Pölten und auf die Konferenz zur „Zukunft Europas" am 8. und 9. Mai 2006 in Brüssel. Ich
möchte die Beantwortung dieser Anfrage auch zum Anlass nehmen, einen kurzen
Zwischenbericht über die parlamentarischen Konferenzen im Zusammenhang mit dem
österreichischen EU-Ratsvorsitz zu geben.

Mit Zustimmung der Präsidialkonferenz hat das österreichische Parlament für die EU-
Ratspräsidentschaft im 1. Halbjahr 2006 ein ambitioniertes Programm vorgelegt. Neben
einer Reihe von Konferenzen der Vorsitzenden der Fachausschüsse der EU-Parlamente
(Auswärtige Ausschüsse am 27. und 28. März 2006, Innenausschüsse am 10. April 2006,
Finanzausschüsse am 29. Mai 2006 und Umweltausschüsse am 16. Juni 2006) finden zwei
große Parlamentarierkonferenzen in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament
statt. Die erste Konferenz am 31. Jänner und 1. Februar 2006 war der Lissabon-Strategie
gewidmet, die zweite Konferenz ist für 8. und 9. Mai 2006 zum Thema „Zukunft Europas"
geplant. Weiters veranstaltet das österreichische Parlament in Zusammenarbeit mit dem
Bundeskanzleramt und dem Land Niederösterreich eine Subsidiaritätskonferenz am 18. und
19. April 2006. Die Tagung der Europaausschüsse der nationalen Parlamente der
Europäischen Union (COSAC) ist für 22. und 23. Mai 2006 angesetzt, eine vorbereitende


Sitzung der COSAC-Troika und der COSAC-Vorsitzenden hat bereits am 19. und 20.
Februar 2006 stattgefunden. Vom 18. bis 20. April 2006 wird im Parlament der Transatlantic
Legislators' Dialogue mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments und Abgeordneten zum
US-Kongress in Wien abgehalten. Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit sehr herzlich bei
allen Abgeordneten zum Nationalrat und allen Bundesrätinnen und Bundesräten für ihre
Mitwirkung an diesem umfangreichen Programm im Rahmen der österreichischen EU-
Präsidentschaft bedanken.

Die Fragen des Herrn Abgeordneten Dr. Caspar Einem, Kolleginnen und Kollegen
beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Die Ergebnisse der Tagungen des Europäischen Rates werden in der Form von
„Schlussfolgerungen des Vorsitzes" wiedergegeben. Der Entwurf für diese
Schlussfolgerungen wird von der jeweiligen EU-Ratspräsidentschaft erstellt, wobei die
Ratspräsidentschaft hier auf unterschiedliche institutionelle und nicht-institutionelle Quellen
zurückgreifen kann. Im Schreiben vom 16. Jänner 2006 haben der Präsident des Deutschen
Bundestages, Dr. Norbert Lammert, der Präsident des finnischen Parlaments, Paavo
Lipponen, und ich auf den Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments Bezug
genommen. In diesem Entwurf wurden gemeinsame Schlussfolgerungen und Empfehlungen
des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente an den Europäischen Rat
vorgeschlagen. Im Hinblick auf die bevorstehende Beschlussfassung im Europäischen
Parlament machten wir darauf aufmerksam, dass es für das Europäische Parlament und die
nationalen Parlamente keine institutionelle oder rechtliche Grundlage für die Verabschiedung
von gemeinsamen Empfehlungen oder Schlussfolgerungen an den Europäischen Rat gibt.
Dementsprechend stellten wir klar, dass wir die nationalen Parlamente nicht für einen
neuartigen Entscheidungsprozess verpflichten könnten, wie dies in diesem Entwurf einer
Entschließung vorgesehen war.

Mittlerweile wurde mit dem Europäischen Parlament Einvernehmen erzielt, am 8. und 9. Mai
2006 eine gemeinsame Konferenz des Europäischen Parlaments und der nationalen
Parlamente der EP-Mitgliedstaaten durchzuführen, wobei die Verabschiedung gemeinsamer
Schlussfolgerungen oder Empfehlungen nicht mehr beabsichtigt ist, wohl aber ist
vorgesehen, dass der Präsident des Europäischen Parlaments und ich bei der Konferenz der
Präsidenten der Parlamente der EU-Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments in
Kopenhagen von 29. Juni bis 2. Juli 2006 über die Konferenz zur „Zukunft Europas"
berichten werden.


Für die Subsidiaritätskonferenz am 18. und 19. April 2006 in St. Pölten war hingegen nie
geplant, einen Beschlussfassungsmechanismus in Gang zu setzen. Wie schon bei der
Vorgängerkonferenz im Oktober 2005 in Den Haag sollen auch in St. Pölten Ideen und
Vorschläge zur Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips erarbeitet werden, die dann durchaus
auch als Empfehlungen formuliert und gegebenenfalls von der Ratspräsidentschaft als
Veranstalter der Konferenz für den Europäischen Rat im Juni 2006 aufgenommen werden
können. Weder die interparlamentarischen Konferenzen, die vom Europäischen Parlament
und den nationalen Parlamenten veranstaltet werden, noch ändere europäische
Konferenzen, wie z.B. die Subsidiaritätskonferenzen verfügen über eine institutionelle oder
rechtliche Grundlage - dennoch stellen sie einen wichtigen Beitrag in der Europapolitik dar.

Zu den Fragen 4 bis 6:

Wie in der Beantwortung der Fragen 1 bis 3 dargelegt, ergibt sich in meiner Haltung zu
möglichen Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen der beiden genannten Konferenzen
keine Inkonsistenz. Außer dem Antragsteller hat mich bisher auch noch niemand auf dieses
Thema angesprochen, weshalb ich nicht davon ausgehe, dass es hier bereits „in ganz
Europa" eine Diskussion gebe. Dessen ungeachtet gibt mir die gegenständliche Anfrage die
Gelegenheit, hiermit auch die anderen Abgeordneten zum Nationalrat nochmals über die
beiden genannten Konferenzen zu informieren.

Zu den Fragen 7 und 8:
Nein