42/ABPR XXII. GP
Eingelangt am 17.03.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Der
Präsident des Nationalrates
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten Karl Öllinger,
Kolleginnen und Kollegen haben am 10. März 2006 an den
Präsidenten
des Nationalrates die schriftliche Anfrage 45/JPR betreffend „seltsame Vorgänge
im freiheitlichen
Parlamentsklub" gerichtet.
Zunächst möchte ich in Erinnerung rufen, dass dem
Fragerecht gemäß § 89 GOG grundsätzlich
nur der gesetzmäßige Aufgabenbereich des
Präsidenten des Nationalrates unterliegt. Die
Aufgaben des Präsidenten des Nationalrates sind im
Geschäftsordnungsgesetz präzis umrissen:
er hat jedenfalls keine Generalkompetenz zur Wahrung von Recht und Ordnung in
allen Fragen,
die irgendwie mit den Abgeordneten zum
Nationalrat zusammenhängen. Er ist auch keine
Instanz der Strafrechtspflege, keine
Disziplinarinstanz für Abgeordnete und ebensowenig
Rechtsschutzinstanz neben, über oder unter den Gerichten.
Zu den Fragen 1 und 2:
Die Beurteilung von öffentlichen
Erklärungen der Abgeordneten steht mir amtlich nicht zu. Meine
persönliche Meinung ist rechtlich
unerheblich. Die Aufklärung von Vorwürfen, auch wenn sie
Abgeordnete
betreffen, gehört nicht zu meinem gesetzlichen Wirkungsbereich.
Ich
nehme im übrigen an,
dass die betroffenen Abgeordneten
erforderlichenfalls eine
Sachverhaltsdarstellung an die
staatsanwaltschaftlichen Behörden übermitteln werden. Die
Staatsanwaltschaft hat ebenfalls von
den gegenständlichen öffentlichen Erklärungen Kenntnis
erlangt und wird das aus ihrer Sicht
erforderliche unternehmen.
Zu Frage 3:
Nein.
Zu den Frage 4 und 5:
Mir ist bekannt,
welche Abgeordnete bei der Konstituierung des Parlamentsklubs, die am Beginn
der GP erfolgte, den
freiheitlichen Klub bildeten. Es sind dies die Abgeordneten:
Achleitner
Elke Dipl.-Ing.
Bleckmann Magda Mag. Dr.
Bösch Reinhard Eugen Dr.
Bucher Josef
Fauland Markus
Hofmann Maximillian Dipl.-Ing.
Lichtenegger Elmar
Mittermüller Marialuise
Neudeck Detlev
Partik-Pablé Helene Dr.
Prinzhorn Thomas Dipl.-Ing.
Rosenkranz Barbara
Rossmann Mares
Scheibner Herbert
Scheuch Uwe Dipl.-Ing.
Walch Maximillian
Wattaul Anton
Wittauer Klaus
Für meinen gesetzmäßigen Wirkungsbereich ist nur
erforderlich zu wissen, welche Abgeordnete
sich zu einem Parlamentsklub
zusammengeschlossen haben. Daher ist mir auch bekannt,
welche Abgeordnete sich als Angehörige des Freiheitlichen
Parlamentsklubs betrachten. Da die
Zugehörigkeit zu einer politischen Partei für meinen gesetzlichen
Wirkungsbereich unbeachtlich
ist, unterliegen die Fragen 4 lit b, c und d sowie die
Fragen 5 lit b, c und d nicht dem Fragerecht
gemäß § 89 GOG.
Zu Frage 6;
Die Prüfung dieser Frage gehört nicht zu den mir im GOG
übertragenen Aufgaben und ist nicht
Gegenstand meiner
Amtsführung.