47/ABPR XXII. GP
Eingelangt am
23.05.2006
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möglich.
Obmann des Unvereinbarkeitsausschusses
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten Gabriele
Binder-Maier, Kolleginnen und Kollegen haben am 16. Mai 2006 an
den Obmann des Unvereinbarkeitsausschusses eine schriftliche Anfrage betreffend
Aufsichts-
ratsmandat in der ASFINAG-Baumanagement (50/JPR) gerichtet.
Zu Frage 1 und 2:
Da Anfragebeantwortungen gemäß § 23 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates
vervielfältigt und verteilt
werden und somit öffentlich zugänglich sind, kann ich die Frage, ob eine
Abgeordnete oder ein Abgeordneter zum Nationalrat eine Funktion im Sinne
des Unvereinbar-
keitsgesetzes gemeldet hat, im Hinblick auf
die im Ausschuss zu beachtende Vertraulichkeit
nicht beantworten.
Ob Meldungen eingelangt
sind, können alle Ausschussmitglieder durch Einsicht in der
Parlamentsdirektion feststellen. Auch die Erkenntnisse aus dieser Einsicht
unterliegen aber der
Vertraulichkeit.