47/ABPR XXII. GP

Eingelangt am 23.05.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Obmann des Unvereinbarkeitsausschusses

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten Gabriele Binder-Maier, Kolleginnen und Kollegen haben am 16. Mai 2006 an
den Obmann des Unvereinbarkeitsausschusses eine schriftliche Anfrage betreffend Aufsichts-
ratsmandat in der ASFINAG-Baumanagement (50/JPR) gerichtet.

Zu Frage 1 und 2:

Da Anfragebeantwortungen gemäß § 23 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates
vervielf
ältigt und verteilt werden und somit öffentlich zugänglich sind, kann ich die Frage, ob eine
Abgeordnete oder ein Abgeordneter zum Nationalrat eine Funktion im Sinne des Unvereinbar-
keitsgesetzes gemeldet hat, im Hinblick auf die im Ausschuss zu beachtende Vertraulichkeit
nicht beantworten.

Ob Meldungen eingelangt sind, können alle Ausschussmitglieder durch Einsicht in der
Parlamentsdirektion feststellen. Auch die Erkenntnisse aus dieser Einsicht unterliegen aber der
Vertraulichkeit.