16/BI XXII. GP
Eingebracht am 04.05.2004
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Bürgerinitiative
BÜRGERINITIATIVE betreffend das
Bundes-Tierschutzgesetz und die Zukunft unseres
ländlichen Raums
Seitens der Einbringer wird das künftige Vorliegen einer
Bundeskompetenz in folgender
Hinsicht angenommen:
Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit
dem ein Tierschutzgesetz erlassen sowie das Bundes-
Verfassungsgesetz,
die Gewerbeordnung 1994 und das Bundesministeriengesetz 1986
geändert werden (446
d.B.)
Die Einbringer ersuchen, dass diese
Bürgerinitiative dem zuständigen Ausschuss
(Unterausschuss des
Verfassungsausschuss) zugewiesen wird.
ANLIEGEN:
Die landwirtschaftliche
Nutztierhaltung in Österreich ist durch die natürlichen
Produktionsbedingungen
im ländlichen Raum und die bäuerliche Besitzstruktur geprägt. In
den
Bergregionen stellt die Haltung von Nutztieren für viele Betriebe die einzige
Nutzungsmöglichkeit
des Grünlands dar. Diese naturnahe Bewirtschaftung ist
Lebensgrundlage
von 141 000 bäuerlichen Betrieben und deren Familien sowie
Ausgangspunkt
für nachhaltigen Tourismus in sogenannten „wirtschaftlichen Ungunstlagen".
Die
Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere und die Veredelung tierischer Produkte
als
Arbeitsplatz - und
Einkommensfaktor für rund 400 000 Menschen ist daher für die Erhaltung
des ländlichen Raums in seinen vielfältigen
Funktionen als Lebens,- Wirtschafts- und
Erholungsraum unabdingbar.
Der
Nationalrat wird daher ersucht dafür Sorge zu tragen, dass folgende Anliegen im
Bundes-
Tierschutzgesetz Berücksichtigung finden:
• Regelung der
konkreten
Haltungsanforderungen
im Gesetz und nicht
auf
Verordnungsebene, damit Planungssicherheit für die landwirtschaftlichen
Betriebe
gewährleistet ist
•
Abwägung der Tierschutzinteressen mit den
wirtschaftlichen Auswirkungen, damit der
Fortbestand
der bäuerlichen Familienbetriebe, die ihr Einkommen aus der tierischen
Produktion beziehen,
sichergestellt ist
•
Bemessung von Übergangsfristen derart, dass die
landwirtschaftlichen Betriebe nicht
überfallsartig neue Investitionen tätigen
müssen oder sich bereits
getätigte
Investitionen nicht
mehr rechnen
• Tierschutz auf der Basis der einschlägigen
EU-Regelungen, denn noch höhere
Tierschutzstandards bringen keine
Vorteile für den Tierschutz, sondern nur handfeste
Nachteile für die österreichische Nahrungsmittelproduktion