16/BI XXII. GP

Eingebracht am 04.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bürgerinitiative

 

BÜRGERINITIATIVE betreffend das Bundes-Tierschutzgesetz und die Zukunft unseres
ländlichen Raums

Seitens der Einbringer wird das künftige Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender
Hinsicht angenommen:

Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem ein Tierschutzgesetz erlassen sowie das Bundes-
Verfassungsgesetz, die Gewerbeordnung 1994 und das Bundesministeriengesetz 1986
geändert werden (446 d.B.)

 

Die Einbringer ersuchen, dass diese Bürgerinitiative dem zuständigen Ausschuss
(Unterausschuss des Verfassungsausschuss) zugewiesen wird.

ANLIEGEN:

Die landwirtschaftliche Nutztierhaltung in Österreich ist durch die natürlichen
Produktionsbedingungen im ländlichen Raum und die bäuerliche Besitzstruktur geprägt. In
den Bergregionen stellt die Haltung von Nutztieren für viele Betriebe die einzige
Nutzungsmöglichkeit des Grünlands dar. Diese naturnahe Bewirtschaftung ist
Lebensgrundlage von 141 000 bäuerlichen Betrieben und deren Familien sowie
Ausgangspunkt für nachhaltigen Tourismus in sogenannten „wirtschaftlichen Ungunstlagen".
Die Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere und die Veredelung tierischer Produkte als
Arbeitsplatz - und Einkommensfaktor für rund 400 000 Menschen ist daher für die Erhaltung
des ländlichen Raums in seinen vielfältigen Funktionen als Lebens,- Wirtschafts- und
Erholungsraum unabdingbar.

 

Der Nationalrat wird daher ersucht dafür Sorge zu tragen, dass folgende Anliegen im Bundes-
Tierschutzgesetz Berücksichtigung finden:

            Regelung   der   konkreten   Haltungsanforderungen   im   Gesetz   und   nicht   auf
Verordnungsebene, damit Planungssicherheit für die landwirtschaftlichen Betriebe
gewährleistet ist

         Abwägung der Tierschutzinteressen mit den wirtschaftlichen Auswirkungen, damit der
Fortbestand der bäuerlichen Familienbetriebe, die ihr Einkommen aus der tierischen
Produktion beziehen, sichergestellt ist

         Bemessung von Übergangsfristen derart, dass die landwirtschaftlichen Betriebe nicht
überfallsartig   neue   Investitionen   tätigen   müssen   oder   sich   bereits   getätigte
Investitionen nicht mehr rechnen

            Tierschutz auf der Basis der einschlägigen EU-Regelungen,  denn noch höhere
Tierschutzstandards bringen keine Vorteile für den Tierschutz, sondern nur handfeste
Nachteile für die österreichische Nahrungsmittelproduktion