18/BI XXII. GP

Eingebracht am 05.07.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bürgerinitiative

 

 

Mit Ihrer Unterschrift treten Sie für Menschenwürde ein!



Parlamentarische Bürgerinitiative der aktion leben österreich:

Für Menschenwürde und

gegen Experimente mit dem Leben


Die Aktion Leben Österreich setzt sich für den Schutz menschlichen Lebens
in allen Lebensphasen ein, von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod.
Schwerpunkte unserer Arbeit sind Schwangerenberatung und praktische Hilfe sowie
Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit für Wert und Würde menschlichen Lebens.

Experimente am Beginn des Lebens, die dazu führen, dass Embryonen
als Rohstoff benutzt, manipuliert oder zerstört werden, lehnen wir ab
Medizinischer Fortschritt kann auch auf anderem Weg erzielt werden.

Wir rufen auf zu einer Parlamentarischen Bürgerinitiative.
Mit Ihrer Unterschrift nehmen Sie Einfluss auf Entscheidungen
des Gesetzgebers!

 

Wir fordern den Nationalrat dazu auf:

 

   ein wirksames und generelles Verbot des Klonens von Embryonen zu
beschließen,


   die genetische Frühdiagnostik an künstlich (in vitro) erzeugten
Embryonen (Präimplantationsdiagnostik= PID) zum Zweck der Selektion
nicht zuzulassen sowie


    die Forschung mit adulten Stammzellen zu fördern,
anstatt die Forschung an embryonalen Stammzellen zu erlauben.

Prominente wie Kardinal Dr. Franz König haben bereits unterzeichnet!


Parlamentarische Bürgerinitiative der aktion leben Österreich - warum?

„Jeder Mensch soll das Recht auf Fortführen seines Lebens von Anfang an haben."

Dietmar Mieth, katholischer Moralphilosoph.

Warum fordern wir ein gesetzliches Klonverbot?

Klonen von Menschen lehnen wir als Verstoß gegen die Menschenwürde ab. Viele
unterscheiden zwischen dem so genannten „reproduktiven" und dem „therapeutischen"
Klonen. Das Klonen, das zur Geburt eines Kindes führen soll, stößt auf breite Ablehnung.
Beim „therapeutischen" Klonen - das treffender als „Forschungsklonen" zu bezeichnen ist -
scheiden sich die Geister. Hier soll ein Embryo erzeugt werden, um möglicherweise als
Ersatzgewebe für einen anderen zu dienen. Als Methode, die den Menschen an seinem
Beginn als Rohstoff verwendet, lehnen wir das Forschungsklonen ab.

Warum fordern wir, die Präimplantationsdiagnostik gar nicht erst zuzulassen?

Bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) werden Embryonen künstlich erzeugt, um einer
Qualitätskontrolle bzw. einer genetischen Diagnostik unterworfen zu werden. Das Ziel ist,
nicht-passende Embryonen auszusortieren. Die PID fördert die Vorstellung, dass Menschen
mit Behinderungen „verhinderbar" seien. Sie erzeugt zudem eine fragwürdige Vorstellung
davon, dass Kinder mit bestimmten Merkmalen „machbar" sind. PID öffnet die Tore für die
Zeugung auf Probe, für biologische Selektion. Wir wollen nicht, dass Menschen sich
künftig einmal für ihre Existenz entschuldigen müssen.

Warum fordern wir, die Forschung mit adulten Stammzellen zu fördern,
anstatt die Forschung an embryonalen Stammzellen zu erlauben?

Zur Gewinnung adulter Stammzellen muss kein Embryo zerstört werden. Adulte Stammzellen
findet man im Knochenmark, im Gehirn, im Nabelschnurblut sowie in 20 weiteren Organen.
Eine wachsende Zahl von Studien belegt, dass adulte Stammzellen das gleiche „können" wie
embryonale Stammzellen. Mit adulten Stammzellen gibt es konkrete Erfolge, z.B. die
Verbesserung der Herzmuskel-Arbeit. Wir sind überzeugt, dass Fortschritte in der Medizin
auf ethisch unbedenklichen, menschenwürdigen Wegen erreicht werden können.

Warum ist der Nationalrat für unsere Forderungen zuständig?

1.                 Für das Klonen von Menschen bestehen in Österreich derzeit keine besonderen Vorschriften. Damit existiert
kein ausdrückliches Verbot. Lediglich das Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG), BGBl. Nr. 275/1992,
beschränkt  die  Untersuchung   und  Verwendung  von  „entwicklungsfähigen  Zellen",   worunter  Kraft
gesetzlicher Definition „befruchtete Eizellen und davon abgeleitete Zellen" verstanden werden (§ 1 Abs. 3
FMedG). Das FMedG erfasst damit nur Embryonen, die durch Befruchtung einer Eizelle erzeugt werden,
wobei der Begriff „Embryo" im Gesetz überhaupt nicht vorkommt. Klone aus einem Kerntransfer (Schaf
Dolly) fallen ebenso wenig darunter wie deren weitere Klonierung durch Teilung. Diese weite Lücke betrifft
alle Zwecke, die mit dem Klonen verbunden sein können,  insbesondere das reproduktive wie das
therapeutische Klonen.

2.        Klonen   bildet   keinen   gentechnischen   Vorgang.   Das   Verbot   des   Eingriffs   in   die   Keimbahn   des
Gentechnikgesetzes greift daher ebenfalls nicht.

3.        Ein Beitritt zur Biomedizin-Konvention des Europarates stellt auch keine taugliche Lösung dar, da gerade
die Embryonenforschung Zusatzprotokollen vorbehalten und überdies bezüglich des „therapeutischen
Klonens" ein derartiges Protokoll nicht absehbar ist.

4.        Das Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) ergibt sich nur durch eine einschränkende Auslegung der
Untersuchungsbeschränkung des FMedG für entwicklungsfähige Zellen. Das Verbot gilt keinesfalls für
andere menschliche Embryonen und ist mit einer völlig unangemessen niedrigen Strafandrohung abgesichert
(reines Verwaltungsstrafdelikt).

5.        Die  Forderung,  die  Forschung  an  adulten  Stammzellen  zu  fördern,  betrifft  insbesondere  auch die
Mitwirkung Österreichs an Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft. Ein ausdrückliches innerstaatliches
Forschungsverbot für embryonale Stammzellenforschung ist daneben ein Gebot der Stunde, um den
bequemsten aber ethischen nicht tragbaren Weg der zwingend verbrauchenden Forschung und in weiterer
Folge auch verbrauchenden Anwendung von menschlichen Embryonen zu unterbinden.

6.                 Die Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers ergibt sich insbesondere aus Art.  10 Abs.  1 Z. 2 (äußere
Angelegenheiten), Z. 6 (Zivilrechtswesen und Strafrecht) und Z. 12 (Gesundheitswesen) sowie Art. 12 Abs.
1 Z. 1 (Grundsatzgesetzgebung betreffend Heil- und Pflegeanstalten) B-VG.                 Dr. Johann Hager


 


Parlamentarische Bürgerinitiative der aktion leben Österreich 

Für Menschenwürde und

gegen Experimente mit dem Leben

         Jeder und jede von uns hat als Embryo angefangen, der aus der Verschmelzung
von Ei- und Samenzelle hervorgegangen ist.

         Niemand von uns wurde genetisch getestet, ob er überhaupt geboren werden
soll.

         Wir sind aus mütterlichem und väterlichem Erbgut und vielfältigen Einflüssen
unserer Umwelt zu der geworden, die wir sind bzw. zu dem geworden, der wir
sind.

Experimente am Beginn des Lebens, die dazu führen, dass Embryonen als Rohstoff
benutzt, manipuliert oder zerstört werden, sind unvereinbar mit der Menschenwürde.
Deshalb lehnen wir sie ab. Medizinischer Fortschritt kann auch auf anderem Weg
erzielt werden.

Wir fordern deshalb den Nationalrat auf,

         ein wirksames und generelles Verbot des Klonens von Embryonen zu
beschließen,

         die genetische Frühdiagnostik an künstlich (in vitro) erzeugten Embryonen
(Präimplantationsdiagnostik= PID) zum Zweck der Selektion nicht
zuzulassen sowie

         die Forschung mit adulten Stammzellen zu fördern,

anstatt die Forschung an embryonalen Stammzellen zu erlauben.

Ungeachtet von Beschlüssen der EU-Kommission oder des Europarates wollen wir in
Fragen der Biomedizin einen eigenständigen Weg gehen. Wir rufen dazu auf, auf
internationaler Ebene für die Meinungsbildung im Sinn unserer Forderungen zu
wirken.