20/BI XXII. GP

Eingebracht am 12.10.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

Bürgerinitiative

 

Formblatt für eine Bürgerinitiative

 

 

BÜRGERINITIATIVE betreffend
die Verhinderung der S7 südlich der Lafnitz

Seitens der Einbringer wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht
angenommen:
o    Weil die S7 eine Verbindung von der A2 mit dem westungarischen Raum ist und als
Schnellstraße auch Bedeutung für den Durchzugsverkehr haben wird
o    Weil für dieses Projekt eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen ist
o    Und weil gerade durch die Realisierung der Südvariante mit erheblichen negativen
Umweltwirkungen zu rechnen ist.
Artikel 10(1), Z9 B-VG

ANLIEGEN:

Der Nationalrat wird ersucht,
o    bei  einer Trassierung  der S7  südlich  der  Lafnitz  besonders  auf die  negativen
Auswirkungen des davon betroffenen Naturraum zu achten, da es sich dabei um ein
Natura2000-Gebiet,   seit   1979   um   eine   Naturschutzvorrangfläche   und   um   ein
Landschaftsschutzgebiet (Naturpark Raab) handelt,
o    zu prüfen, ob durch eine Südtrasse die für die Region wichtige Wasserversorgung
(Versorgung von rund 27.000 Menschen) gefährdet wird,
o    zu überprüfen, ob bei einer Südvariante die Schutzmaßnahmen gegen Hochwasser und
Lärmbeeinträchtigung ausreichend sind,
o    zu berücksichtigen, dass die Gemeinden Mogersdorf und Weichselbaum sich mit
einstimmigen    Gemeinderatsbeschlüssen    gegen    eine    Südtrassierung    der    S7
ausgesprochen haben und
o    grundsätzlich zu überprüfen, ob und in welchem Ausmaß die geplante Transitroute
(unabhängig von der Trassenwahl) die Entwicklung in der Region positiv beeinflusst und
ob die Errichtung der Schnellstraße mit dem Ausbau des öffentlichen Verkehrs (z.B.
Bahnstrecke Graz - St. Gotthard - Ödenburg / Budapest) koordiniert ist.