21/BI XXII. GP

Eingebracht am 27.10.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bürgerinitiative

 

An die                        27. Oktober 2004

Parlamentsdirektion

Parlament

Dr.Karl-Renner-Ring 3

1017 Wien

Betrifft: Vorlage einer Bürgerinitiative / Petition an den Nationalrat

Bezugnehmend auf das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates § 100 erlaube ich
mir, eine Bürgerinitiative / Petition vorzulegen, mit der der Nationalrat aufgefordert wird, "eine
Volksabstimmung über die Ratifizierung des EU-Verfassungsvertrages (`Vertrag über eine
Verfassung für Europa') zu beschließen, da diese Verfassung viele Lebensbereiche Österreichs
betrifft". Wie den Beilagen zu entnehmen ist, haben 770 österreichische Staatsbürger, die im
Zeitpunkt der Unterstützung das 19. Lebensjahr vollendet haben, die Initiative / Petition mit
ihrer Unterschrift unterstützt (vgl. Geschäftsordnung § 100 (1), Z.2).

Unter Berücksichtigung des Zusammenhangs mit dem nach Unterzeichnung des EU-
Verfassungsvertrages (vorgesehen für 29. Oktober 2004) anstehenden Ratifizierungsverfahrens,
erscheint es zweckmäßig, dass der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen die
Überweisung an jenen Ausschuss empfiehlt, in dem über die Ratifizierung des "Vertrags über eine
Verfassung für Europa" beraten wird (siehe § 100c (1)). Wegen der allgemeinen Bedeutung des
Gegenstandes wird auch an den Herrn Präsidenten das Ersuchen gerichtet, eine Verteilung an alle
Abgeordneten zu verfügen (siehe § 100 (5)).

In Zusammenhang mit der vorgelegten Bürgerinitiative / Petition wird auf die in den Artikeln 43
und 44 (3) des Bundesverfassungsgesetzes enthaltenen Bestimmungen hingewiesen.

Da weitere Personen ihre Unterstützung für die vorgelegte Bürgerinitiative / Petition angekündigt
haben, ihre Unterstützungserklärungen aber noch nicht eingelangt sind, werde ich mir erlauben,
weitere Unterstützungserklärungen nachzureichen.