25/BI XXII. GP
Eingebracht am 23.02.2005
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Bürgerinitiative
Bürgerinitiative für die
Rechtliche Absicherung integrativer (Aus-) Bildungs-
angebote für Jugendliche mit Behinderung
ab der 9. Schulstufe / Sekundarstufe II
initiiert von der Elterninitiative lntegration:Österreich, ungehindert behindert
In jener Lebensphase,
in der die Weichen für die berufliche Zukunft gestellt werden,
kommen
für Mädchen und Burschen mit Behinderung zu den ohnehin schon schwierigen
Bedingungen noch weitere Barrieren. Durch Vorenthalten des Grundrechtes auf
(Aus-
Bildung
wird den Jugendlichen auf brutale Weise klar gemacht, dass es für sie keine
Perspektiven
gibt.
Daher fordern die genannten UnterzeichnerInnen:
•
Ein Recht auf integrativen Unterricht für Jugendliche mit
Behinderung in allen all-
gemein
bildenden sowie berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (Sekun-
darstufe
II), inklusive der Polytechnischen Schule
•
Lehr - und Assistenzpersonal sowie barrierefreie Lehr- und
Arbeitsmittel müssen
in
erforderlichem Ausmaß zur Verfügung gestellt werden.
BÜRGERINITIATIVE für Integrative
(Aus-)Bildungsangebote für Jugendliche mit Behinde- |
Seitens der Einbringer wird das Vorliegen einer
Bundeskompetenz in folgender Hinsicht
in unser Anliegen involviert sind, sind Bundeskompetenz. |
ANLIEGEN: „Niemand darf wegen seiner Behinderung
benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Seit 1993, bzw. 1997 haben Kinder mit Behinderung das
Wahlrecht auf integrativen Nach Ablauf dieser acht Jahre besteht kein
Rechtsanspruch mehr auf nichtausson- In jener Lebensphase, in der die Weichen für die berufliche
Zukunft gestellt werden, Der Nationalrat wird ersucht, •
ein Recht auf integrativen Unterricht für Jugendliche mit Behinderung
in •
dafür Lehr - und Assistenzpersonal sowie barrierefreie Lehr- und Ar- |