25/BI XXII. GP

Eingebracht am 23.02.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bürgerinitiative

 

Bürgerinitiative für die

Rechtliche Absicherung integrativer (Aus-) Bildungs-

angebote für Jugendliche mit Behinderung

ab der 9. Schulstufe / Sekundarstufe II

 

initiiert von der Elterninitiative lntegration:Österreich, ungehindert behindert

In jener Lebensphase, in der die Weichen für die berufliche Zukunft gestellt werden,
kommen für Mädchen und Burschen mit Behinderung zu den ohnehin schon schwierigen
Bedingungen noch weitere Barrieren. Durch Vorenthalten des Grundrechtes auf (Aus-
B
ildung wird den Jugendlichen auf brutale Weise klar gemacht, dass es für sie keine
Perspektiven gibt.

Daher fordern die genannten UnterzeichnerInnen:

          Ein Recht auf integrativen Unterricht für Jugendliche mit Behinderung in allen all-
gemein bildenden sowie berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (Sekun-
darstufe II), inklusive der Polytechnischen Schule

          Lehr - und Assistenzpersonal sowie barrierefreie Lehr- und Arbeitsmittel müssen
in erforderlichem Ausmaß zur Verfügung gestellt werden.


BÜRGERINITIATIVE für

Integrative (Aus-)Bildungsangebote für Jugendliche mit Behinde-
rung ab der 9. Schulstufe / Sekundarstufe II

 

Seitens der Einbringer wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht
angenommen:


Das Schulorganisationsgesetz, das -Unterrichtsgesetz und das -pflichtgesetz, die

in unser Anliegen involviert sind, sind Bundeskompetenz.

 

ANLIEGEN:

 

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund,
Länder und Gemeinden) verpflichtet sich dazu, die Gleichbehandlung behinderter
Menschen in allen Lebensbereichen zu gewährleisten"
(Artikel 7 der österreichischen
Bundesverfassung)

 

Seit 1993, bzw. 1997 haben Kinder mit Behinderung das Wahlrecht auf integrativen
Unterricht in der Volks-  bzw. Hauptsschule und AHS-Unterstufe.

 

Nach Ablauf dieser acht Jahre besteht kein Rechtsanspruch mehr auf nichtausson-
dernde Bildung. Dem Artikel 7 wird ab dem neunten Schuljahr nicht mehr entspro-
chen. Es gibt keine Wahlmöglichkeiten und damit keine Gleichbehandlung. Eltern
sind gezwungen, sich stellvertretend für die Jugendlichen als BittstellerInnen für
Schulversuche einzusetzen, sie sind auf das Entgegenkommen der Schulaufsicht, Di-
rektorInnen und LehrerInnen angewiesen. Schulversuche gelingen dadurch manch-
mal an Polytechnischen Schulen, in landwirtschaftlichen oder berufsbildenden  Schu-
len spricht man üblicherweise umsonst vor.

 

In jener Lebensphase, in der die Weichen für die berufliche Zukunft gestellt werden,
kommen somit zu den ohnehin schon schwierigen Bedingungen noch weitere Barrie-
ren. Durch Vorenthalten des Grundrechtes auf (Aus-)Bildung wird den Jugendlichen
mit Behinderung auf brutale Weise klar gemacht, dass es für sie eben keine Perspek-
tiven gibt.

 

Der Nationalrat wird ersucht,

    ein Recht auf integrativen Unterricht für Jugendliche mit Behinderung in
    
allen allgemein bildenden sowie berufsbildenden mittleren und höheren
    
Schulen (Sekundarstufe II),  inklusive der Polytechnischen Schule zu
    
veranlassen

    dafür Lehr - und Assistenzpersonal sowie barrierefreie Lehr- und Ar-
    
beitsmittel in erforderlichem Ausmaß über die zuständigen Ministerien
     
zur Verfügung zu stellen.