28/BI XXII. GP

Eingebracht am 13.10.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bürgerinitiative

 

 

 

 

Bürgerinneninitiative ORF
Interessensgemeinschaft Sehen und Hören,

c/o Österreichischer Gehörlosenbund (ÖGLB), Waldgasse 13/2,1100 Wien,
Tel.: 01 603 08 53, Fax 01 602 34 59, info@oeglb.at

Bürgerinneninitiative der "Interessensgemeinschaft Sehen und Hören"

Interessengemeinschaft „Sehen und Hören" bestehend aus
ÖAR (Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation),
ÖGLB (Österreichischer Gehörlosenbund),
ÖSB (Österreichischer Schwerhörigenbund)

Gehörlose und Schwerhörige fordern gleichwertiges Service vom ORF
Wer 100 % Gebühren bezahlt, muss 100 % Service bekommen

Seit dem 1.1. 2004 müssen alle gehörlosen und hochgradig schwerhörigen Menschen volle ORF-Gebühren bezahlen.

Für diese 100 % Gebühren bekommen gehörlose und schwerhörige Seherinnen jedoch nur cirka 20 % Service. Denn nur cirka 20 %

der Sendungen des ORF werden für gehörlose und hörbehinderte Menschen zugänglich gemacht und untertitelt.

Auch schwerhörige Menschen bezahlen 100% Grundgebühr, obwohl viele Informationen auf Grund der zu lauten Hintergrundmusik

nicht rezipierbar sind, gegenteilige Meldungen des ORF deuten darauf hin, dass die Bedürfnisse der Schwerhörigen nicht ernst

genommen werden.

Seit Juni 2004 wird die ZiB in ÖGS gedolmetscht - jedoch nur mit Zusatzgeräten über den Satellitensender ORF 2 E empfangbar. Die
hohen Kosten für diese Geräte müssen wieder von den gehörlosen Seherinnen selbst getragen werden!

Die Unterzeichnerinnen fordern, dass das ORF-Gesetz geändert wird und der ORF verpflichtet wird, für volle Gebühr angemessene
Leistungen zu erbringen.

Wir fordern:

   Anpassung der Gebühr an das tatsächliche Service!

   Die seit 5. Juli 2004 nur auf einem versteckten Satellitensender empfangbare Zeit im Bild 1 mit Österr.-Gebärdensprach-
Dolmetschung soll für alle Seherinnen ohne Zusatzkosten und Komplikationen auf einem der beiden terrestrischen ORF Kanäle
gesehen werden können.

   Jährliche Steigerung der Untertitel-Quote des ORF um 15 %, bis eine Untertitel-Quote von 100 % erreicht ist.

   Der ORF hat bessere Untertitel-Qualität schrittweise anzustreben und die jeweils verschiedenen Bedürfnisse des Zielpublikums


Bürgerinneninitiative ORF
Interessensgemeinschaft Sehen und Hören,

c/o Österreichischer Gehörlosenbund (ÖGLB), Waldgasse 13/2, 1100 Wien,
Tel.: 01 603 08 53, Fax 01 602 34 59, info@oeglb.at

abzudecken.

   Die Regionalsendungen (Bundesland heute) haben als wichtige Informationsquelle in ÖGS gedolmetscht zu werden. Der ORF
hat bis 31. 12. 2005 eine Machbarkeitsstudie dazu vorzulegen.

   Gehörlose Kinder haben überhaupt kein Angebot, da sie Untertitel nicht lesen können: Kindersendungen sollen auch in ÖGS
angeboten werden!

   DVDs und andere käuflich erwerbbare Produktionen des ORF (zB Universum) sind zu Untertiteln. Neu produzierte DVDs sind
ab 30. 6. 2005 mit Untertiteln zu versehen.

   Die in vielen Sendungen (Radio und Fernsehen) zu laute Hintergrundmusik muss endlich den Bedürfnissen der Schwerhörigen
angepasst werden.