28/BI XXII. GP
Eingebracht am 13.10.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bürgerinitiative
Bürgerinneninitiative
ORF
Interessensgemeinschaft Sehen und Hören,
c/o
Österreichischer Gehörlosenbund (ÖGLB), Waldgasse 13/2,1100 Wien,
Tel.: 01
603 08 53, Fax 01 602 34 59, info@oeglb.at
Bürgerinneninitiative der "Interessensgemeinschaft Sehen und Hören"
Interessengemeinschaft
„Sehen und Hören" bestehend aus
ÖAR (Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation),
ÖGLB (Österreichischer Gehörlosenbund),
ÖSB (Österreichischer
Schwerhörigenbund)
Gehörlose und Schwerhörige fordern gleichwertiges
Service vom ORF
Wer 100 % Gebühren bezahlt, muss 100 % Service bekommen
Seit dem 1.1. 2004 müssen alle gehörlosen und hochgradig schwerhörigen Menschen volle ORF-Gebühren bezahlen.
Für diese 100 % Gebühren bekommen gehörlose und schwerhörige Seherinnen jedoch nur cirka 20 % Service. Denn nur cirka 20 %
der Sendungen des ORF werden für gehörlose und hörbehinderte Menschen zugänglich gemacht und untertitelt.
Auch schwerhörige Menschen bezahlen 100% Grundgebühr, obwohl viele Informationen auf Grund der zu lauten Hintergrundmusik
nicht rezipierbar sind, gegenteilige Meldungen des ORF deuten darauf hin, dass die Bedürfnisse der Schwerhörigen nicht ernst
genommen werden.
Seit
Juni 2004 wird die ZiB in ÖGS gedolmetscht - jedoch nur mit Zusatzgeräten über
den Satellitensender ORF 2 E empfangbar. Die
hohen Kosten für diese Geräte müssen wieder
von den gehörlosen Seherinnen selbst getragen werden!
Die
Unterzeichnerinnen fordern, dass das ORF-Gesetz geändert wird und der ORF
verpflichtet wird, für volle Gebühr angemessene
Leistungen zu erbringen.
Wir fordern:
• Anpassung der
Gebühr an das tatsächliche Service!
• Die seit 5. Juli 2004 nur auf
einem versteckten Satellitensender empfangbare Zeit im Bild 1 mit Österr.-Gebärdensprach-
Dolmetschung soll für alle Seherinnen ohne Zusatzkosten und Komplikationen auf
einem der beiden terrestrischen ORF Kanäle
gesehen werden können.
•
Jährliche
Steigerung der Untertitel-Quote des ORF um 15 %, bis eine Untertitel-Quote von
100 % erreicht ist.
•
Der
ORF hat bessere Untertitel-Qualität schrittweise anzustreben und die jeweils
verschiedenen Bedürfnisse des Zielpublikums
Bürgerinneninitiative
ORF
Interessensgemeinschaft Sehen und Hören,
c/o
Österreichischer Gehörlosenbund (ÖGLB), Waldgasse 13/2, 1100 Wien,
Tel.: 01
603 08 53, Fax 01 602 34 59, info@oeglb.at
abzudecken.
• Die
Regionalsendungen (Bundesland heute) haben als wichtige Informationsquelle in
ÖGS gedolmetscht zu werden. Der ORF
hat bis 31. 12. 2005
eine Machbarkeitsstudie dazu vorzulegen.
• Gehörlose Kinder haben überhaupt
kein Angebot, da sie Untertitel nicht lesen können: Kindersendungen sollen auch
in ÖGS
angeboten werden!
• DVDs und andere käuflich
erwerbbare Produktionen des ORF (zB Universum) sind zu Untertiteln. Neu
produzierte DVDs sind
ab 30. 6. 2005 mit Untertiteln zu versehen.
• Die in
vielen Sendungen (Radio und Fernsehen) zu laute Hintergrundmusik muss endlich
den Bedürfnissen der Schwerhörigen
angepasst werden.