DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 26. Februar 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pensionsgesetz 1965 geändert wird , keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2003 03 13

 

 

Hedda Kainz      Herwig Hösele

         Schriftführung Präsident des Bundesrates