DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 29. April 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Glücksspielgesetz, das Kapitalmarktgesetz, das Ver­sicherungsaufsichtsgesetz und das Finanz­markt­aufsichts­behördengesetz geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.

 

 

Wien, 2003 05 15

 

Hedda Kainz     Herwig Hösele

         Schriftführung Präsident des Bundesrates