115 der Beilagen XXII. GP

 

Beschluss des Nationalrates

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung parlamentarischer Mitarbeiter (Parlamentsmitarbeitergesetz) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Beschäftigung parlamentarischer Mitarbeiter (Parlamentsmitarbeitergesetz), zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 107/2002, wird wie folgt geändert:

1. In § 3 wird folgender Absatz 3b angefügt:

„(3b) Der Vergütungsanspruch erhöht sich für den Monat Juli 2003 um eine einmalige Abfindung im Ausmaß von 100 Euro“

2. In § 15 wird folgender Satz angefügt:

„§ 3 Abs. 3b tritt mit 1. Juli 2003 in Kraft.“