DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 18. Juni 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung parlamentarischer Mitarbeiter (Parlamentsmitarbeitergesetz) geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2003 06 23
Christoph Hagen Herwig Hösele
Schriftführung Präsident des Bundesrates