DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2003 betreffend Vorbehalt der Republik Österreich zu Anhang III des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2003 07 24
Ilse Giesinger Hans Ager
Schriftführung Präsident des Bundesrates