DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Hinsichtlich des Beschlusses des
Nationalrates vom 8. Juli 2003 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik
Österreich und der Großen Sozialistischen Libysch-Arabischen
Volks-Dschamahirija über die Förderung und den Schutz von Investitionen:
1. Dem Beschluss des
Nationalrates im Sinne des Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die
verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen;
2. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2003 07 24
Ilse Giesinger Hans Ager
Schriftführung Präsident des Bundesrates