DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 8. Juli 2003
betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der
Republik Armenien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der
Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll:
1. Dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen;
2. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2003 07 24
Ilse Giesinger Hans Ager
Schriftführung Präsident des Bundesrates