DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 8. Juli 2003 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Islamischen Republik Iran zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen:

1.    Dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen;

2.    gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2003 07 24

Ilse Giesinger            Hans Ager

         Schriftführung Präsident des Bundesrates