DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz 1959 und das Wasser­bautenförderungsgesetz 1985 geändert werden sowie das Hydrografie­gesetz aufgehoben wird, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2003 07 24

Ilse Giesinger            Hans Ager

         Schriftführung Präsident des Bundesrates