Der Nationalrat hat in seiner Sitzung
am 8.Juli 2003
folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung dieses Staatsvertrages in englischer und spanischer Sprache durch Auflage im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zu erfolgen.
Jakob Auer Dr. Andreas Khol
Schriftführer Präsident