Der Nationalrat hat in seiner Sitzung

am 8.Juli 2003

folgende Beschlüsse gefasst:

 

1.       Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

2.         Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung dieses Staatsvertrages in englischer und spanischer Sprache durch Auflage im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zu erfolgen.

Jakob Auer Dr. Andreas Khol

            Schriftführer                 Präsident