Der Nationalrat hat in seiner Sitzung

am 9. Juli 2003

folgende Beschlüsse gefasst:

 

1.       Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

2.         Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG sind die arabischen, chinesischen, französischen, russischen und spanischen Sprachfassungen dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegen.

 

                  Gabriele Binder                                Dr. Andreas Khol

         Schriftführerin                 Präsident