DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2003 betreffend eine Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte (Patientencharta) keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2003 07 23
Ilse Giesinger Hans Ager
Schriftführung Präsident des Bundesrates