DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem - in Umsetzung der Richtlinie 2001/37/EG - das Bundesgesetz über das Herstellen und das In-Verkehr-Bringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz (Tabakgesetz) geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2003 07 23

Ilse Giesinger            Hans Ager

         Schriftführung Präsident des Bundesrates