DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2003 07 23

Ilse Giesinger            Hans Ager

         Schriftführung Präsident des Bundesrates