DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 24. September 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochwasseropfer­entschä­digungs- und Wiederaufbau-Gesetz 2002 und das Katastrophen­fondsgesetz 1996 geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2003 10 09

Christoph Hagen            Hans Ager

         Schriftführung Präsident des Bundesrates