DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 24. September 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Umstellung des Grundbuchs auf automa­tionsgestützte Datenverarbeitung und die Änderung des Grundbuchsgesetzes und des Gerichtskommissärsgesetzes (Grundbuchsumstellungsgesetz - GUG) geändert wird (GUG-Novelle 2003), keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2003 10 09

Christoph Hagen            Hans Ager

         Schriftführung Präsident des Bundesrates