203 der Beilagen XXII. GP

 

Beschluss des Nationalrates

Bundesgesetz, mit dem das Schifffahrtsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt (Schifffahrtsgesetz), BGBl. I Nr. 62/1997, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 65/2002, wird wie folgt geändert:

§ 1 Abs. 4 lautet neu:

       „(4) Der 2., 6. und 7. Teil ‑ ausgenommen die §§ 6 Abs. 2 bis 6, 26 Abs. 3 und 4, 37 Abs. 1 und 2, 38 Abs. 1 bis 3 und 135 ‑ gelten nicht für den Bodensee und den Alten Rhein von seiner Mündung bis zur Straßenbrücke Rheineck‑Gaissau.“