DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 22. Oktober 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Seilbahnen erlassen wird (Seilbahngesetz 2003-SeilbG 2003) und mit dem das Eisenbahngesetz 1957 geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2003 11 06

Ilse Giesinger            Hans Ager

         Schriftführung Präsident des Bundesrates