Der Nationalrat hat in seiner Sitzung
am 23. Oktober 2003
folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Erklärung wird genehmigt.
2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG sind die arabischen, chinesischen, französischen, russischen und spanischen Sprachfassungen durch Auflage im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten kundzumachen.
Mag. Dr. Josef Trinkl Dr.
Andreas Khol
Schriftführer Präsident