DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 23. Oktober 2003 betreffend das Protokoll zu dem Übereinkommen von 1979 über weit­räumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend Schwer­metalle samt Erklärungen

1.    keinen Einspruch zu erheben;

2.    dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen;

3.    gegen den Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Absatz 2
B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2003 11 06

 

Ilse Giesinger             Hans Ager

         Schriftführung Präsident des Bundesrates