DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 23. Oktober 2003
betreffend das Protokoll zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige
grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend Schwermetalle samt
Erklärungen
1. keinen Einspruch zu erheben;
2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen;
3. gegen den
Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Absatz 2
B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu
erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2003 11 06
Ilse Giesinger Hans Ager
Schriftführung Präsident des Bundesrates