Protokoll über die weitere Fortführung der Aktion Österreich-Slowakei, Wissenschafts- und Erziehungskooperation

1. Die Regierung der Republik Österreich und das Ministerium für Erziehung der Slowakischen Republik kommen überein, unter Bezugnahme auf Artikel 1 des am 9. Dezember 1996 unterzeichneten Protokolls über die Fortführung der Aktion Österreich-Slowakei, Wissenschafts- und Erziehungskooperation diese Aktion für den Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. Dezember 2007 fortzuführen.

2. Die in den Artikeln 2 – 6 des Protokolls vom 9. Dezember 1996 vereinbarten Regelungen gelten auch für die weitere Fortführung der Aktion bis einschließlich 31. Dezember 2007.

3. Dieses Protokoll unterliegt der Genehmigung gemäß den innerstaatlichen Vorschriften jeder Vertragspartei. Es tritt am ersten des Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, an dem die Vertragsparteien einander schriftlich auf diplomatischem Weg mitteilen, dass die entsprechenden innerstaatlichen Vorraussetzungen für das Inkrafttreten gegeben sind.

4. Dieses Protokoll kann von jeder Vertragspartei spätestens sechs Monate vor Ende eines laufenden Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden und tritt in diesem Fall am 31. Dezember dieses Jahres außer Kraft.

GESCHEHEN zu Bratislava am 22. November 2001 in zwei Urschriften, jede in deutscher und in slowakischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.

 

Für die Regierung der Republik Österreich:

Für das Ministerium für Erziehung der Slowakischen Republik:

Gabriele Matzner-Holzer m.p.

Martin Fronc m.p.