DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2003 betreffend ein Bundesgesetz über das gerichtliche Verfahren in Rechtsangelegenheiten außer Streitsachen (Außerstreitgesetz - AußStrG) keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2003 11 27
Johanna Schicker Hans Ager
Schriftführung Präsident des Bundesrates