DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Regelung des Glücks­spielwesens (Glücksspielgesetz - GSpG), geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2003 11 27

 

                 Johanna Schicker      Hans Ager

         Schriftführung Präsident des Bundesrates