DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zweckzuschussgesetz 2001 geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2003 11 27

 

                 Johanna Schicker      Hans Ager

         Schriftführung Präsident des Bundesrates