DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2003 betreffend ein Bundesgesetz betreffend die Veräußerung von Bundesanteilen an der Tiroler Flughafenbetriebs­gesellschaft mbH und von unbeweglichem Bundesvermögen - soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt - keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2003 11 27

 

                 Johanna Schicker      Hans Ager

         Schriftführung Präsident des Bundesrates