DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2003 betreffend einen Beschluss des Rates in der Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs vom 21. März 2003 über eine Änderung des Artikels 10.2 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2003 11 27

 

                 Johanna Schicker      Hans Ager

         Schriftführung Präsident des Bundesrates