Der Nationalrat hat in seiner Sitzung
am 13. November 2003
folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der
Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages, dessen
Art. 12 Abs. 1 und 2 verfassungsändernd sind, wird bei Anwesenheit
der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Mitglieder mit Zweidrittelmehrheit
genehmigt.
2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung der französischen Sprachfassung dieses Vertrages durch Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme beim Bundesministerium für Finanzen zu erfolgen.
Gabriele Binder Dr. Andreas Khol
Schriftführerin Präsident