Der Nationalrat hat in seiner Sitzung

am 13. November 2003

folgende Beschlüsse gefasst:

1.       Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages, dessen
Art. 12 Abs. 1 und 2 verfassungsändernd sind, wird bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Mitglieder mit Zweidrittelmehrheit genehmigt.

2.         Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung der französischen Sprachfassung dieses Vertrages durch Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme beim Bundesministerium für Finanzen zu erfolgen.

 

Gabriele Binder Dr. Andreas Khol

         Schriftführerin                 Präsident