DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 13. November
2003 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik
Jemen über die Förderung und den Schutz von Investitionen
1. keinen Einspruch zu erheben,
2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2003 11 27
Johanna Schicker Hans Ager
Schriftführung Präsident des Bundesrates