DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 13. November 2003 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Namibia über die Förderung und den Schutz von Investitionen samt Protokoll

1.    keinen Einspruch zu erheben,

2.    dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2003 11 27

 

                 Johanna Schicker      Hans Ager

         Schriftführung Präsident des Bundesrates