DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2003 betreffend das Protokoll Nr. 13 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die vollständige Abschaffung der Todesstrafe keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2003 11 27

                 Johanna Schicker      Hans Ager

         Schriftführung Präsident des Bundesrates