DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Hinsichtlich des Beschlusses des
Nationalrates vom 3. Dezember
2003 betreffend das Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten der
Europäischen Organisation für die Nutzung von Meteorologischen Satelliten
(EUMETSAT) in der Fassung der Änderung vom 26. Juni 2001
1. gegen den Beschluss des Nationalrates
keinen Einspruch zu erheben,
2. dem Beschluss des Nationalrates im
Sinne des Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige
Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2003 12 18
Christoph
Hagen Hans
Ager
Schriftführung Präsident des Bundesrates